Es gibt bestimmte Indikationen, die eine kieferorthopädische Behandlung bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt erforderlich machen.
Mehr...Der typische Behandlungsbeginn für eine kieferorthopädische Hauptbehandlung liegt zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr
Mehr...Es gibt viele Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter.
Mehr...Es gibt bestimmte Indikationen, die eine kieferorthopädische Behandlung bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt erforderlich machen. Liegen in der Altersgruppe der 4- bis 9- Jährigen schwerwiegende Zahn- und Kieferfehlstellungen vor, so sollte eine kieferorthopädische Frühbehandlung durchgeführt werden. Darunter versteht man eine Behandlung, die in der Regel 1 1/2 Jahre dauert und meist mit herausnehmbaren Zahnspangen erfolgt.
Ziel ist, die weitere Ausprägung von Fehlstellungen frühzeitig zu vermeiden und ggf. vorhandene, schädliche Angewohnheiten abzustellen (z.B. Daumen lutschen). So werden ideale Voraussetzungen für das weitere Wachstum geschaffen.
In der Regel wird Sie Ihr Zahnarzt bei Behandlungsbedürftigkeit überweisen. Sollten Sie darüber hinaus eine Beratung wünschen, können Sie selbstverständlich einen Termin vereinbaren. Für diese Erstberatung nehmen wir uns viel Zeit und gehen behutsam auf unsere kleinen Patienten ein.
Der typische Behandlungsbeginn für eine kieferorthopädische Hauptbehandlung liegt zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr. In diesem Alter kann das pubertäre Wachstum des Patienten genutzt werden, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Patienten, sich spätestens zu diesem Zeitpunkt bei uns vorzustellen.
Ob eine Behandlung überhaupt erforderlich ist, richtet sich dabei nach dem Schweregrad der vorliegenden Zahn- und Kieferfehlstellung. Die aktive Zahnregulierung dauert in der Regel 3 Jahre, wobei in den meisten Fällen herausnehmbare und festsitzende Zahnspangen zum Einsatz kommen. Um das Behandlungsergebnis stabil zu halten, schließt sich eine einjährige Retentionsphase an.
Die Materialien und Behandlungsmöglichkeiten in der Kieferorthopädie haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt.
Wir beraten Sie gerne ausführlich über die Notwendigkeit einer Behandlung sowie die geeigneten Behandlungsmittel.
Es gibt viele Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter. Vielleicht haben Sie in der letzten Zeit Zahnverschiebungen bemerkt? Oder Sie wünschen sich eine verbesserte Kaufunktion?
Was auch immer Sie zu uns führt, eine Zahnregulierung bietet Ihnen viele Vorteile. Harmonisch ausgeformte Zahnbögen führen nicht nur zu einer verbesserten Ästhetik, sondern beugen auch Karies und Zahnfleischerkrankungen (Parodontitis) vor. Darüber hinaus wird einer übermäßigen Zahnschmelzabnutzung (Abrasion) durch Fehlbelastung der Zähne entgegengewirkt.
Bei nächtlichem Knirschen und Pressen sowie Funktionsstörungen der Kiefergelenke (CMD) kann eine Schienentherapie zur Entlastung und somit zu mehr Lebensqualität führen.
Wir wissen, dass Sie mitten im Berufsleben stehen. Damit Sie in Ihrem Alltag nicht einschränkt werden, bieten wir ästhetische und nahezu unsichtbare Behandlungs– möglichkeiten an. Neben zahnfarbenen Keramikbrackets können auch innenliegende, Zahnspangensysteme (WIN, Incognito) oder transparente Schienensysteme zum Einsatz kommen.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, damit wir Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten informieren können!
Ob die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt, wird vom Kieferorthopäden anhand des sogenannten KIG-Systems festgestellt (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Dieses System unterteilt 5 Schweregrade. Bei Patienten unter 18 Jahren werden die Behandlungskosten ab Schweregrad 3 (bis 5) übernommen. Auch bei Schweregrad 1 oder 2 kann eine Behandlung sinnvoll und gewünscht sein. Die Kosten müssen in diesem Fall jedoch privat getragen werden.
Bei Patienten über 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten nur in Ausnahmefällen. Es müssen schwerwiegende Kieferfehlstellungen vorliegen, für deren Korrektur chirurgische Maßnahmen erforderlich sind. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, hochwertige und ästhetische Materialien und Behandlungsmittel zu wählen, die über die Versorgungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen und diese in sinnvoller Weise ergänzen. Dabei ist uns völlige Kostentransparenz wichtig. Damit die Kosten für Sie kalkulierbar bleiben, bieten wir allen unseren Patienten eine zinslose Ratenzahlung an.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Sie benötigen für die Erstberatung keine Überweisung.
Die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung richtet sich nach Ihrem jeweiligen Versicherungstarif. Sofern der Kieferorthopäde eine medizinische Notwendigkeit festgestellt hat, werden die Behandlungskosten in der Regel von Ihrer Versicherung übernommen.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen hinsichtlich der Abrechnung und Kostenerstattung.
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!